
Unser Honorar
Unser Honorar setzt sich aus der durchgeführten Therapie und der Behandlungsdauer zusammen.
Wir berechnen für 60 Minuten Therapie und/oder Beratung ab 01.01.2023
150,- €
Länger dauernde Therapien oder Beratungen, wie z.B. der Ersttermin wird entsprechend berechnet.
Die Kostenübernahme von Versicherungen:
Die gesetzliche Krankenkassen und Ersatzkassen erstatten die Behandlungskosten
für Heilpraktiker in der Regel nicht.
Bei Privatkassen bzw. privaten Zusatzversicherung erfolgen die Erstattungen von
Behandlungskostennur im Rahmen Ihres Versicherungsvertrages und meist nicht
für alle Heilverfahren.
In der Regel wird nicht der volle Betrag erstattet.
Die Rechnung für die privaten Kostenträger wird nach den Ziffern der Gebührenordnung
für Heilpraktiker (GebüH von 1985) abgerechnet und entsprechend der Therapiedauer berechnet.
Eine ausgestellte Rechnung kann im Nachhinein nicht mehr geändert werden.
Es obliegt Ihnen sich im Vorfeld bei Ihrer Krankenversicherung über die
Kostenübernahme zu erkundigen.
Unser Honoraranspruch gegenüber dem Patienten besteht unabhängig von jeglicher Krankenversicherungsleistung und/oder -Beihilfeleistung in voller Höhe.
Vereinbarte Termine sind verbindlich und müssen mindestens 48 h vorher
telefonisch oder per Email abgesagt werden.
Sie erhalten auf Wunsch für jeden Termin eine Emailbestätigung und einen Tag vor dem
Termin eine Erinnerung.
Nicht rechtzeitig abgesagte Termine werden komplett in Rechnung gestellt,
da sie so kurzfristig nicht belegt werden können.
Das Honorar für reine Kosmetik- und Wellnessbehandlungen ist nach der Behandlung
per EC-Karte über Sum-Up oder bar zu begleichen und steht in keinem Zusammenhang mit einer heilpraktischen Behandlung.
Eine Behandlung mit medizinischen oder heilpraktischen Hintergründen wird entsprechend unseres Honorars berechnet.